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06.06.2017
Bundesrat hat Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zugestimmt, nachdem sich der Bund künftig an der Förderung von Radschnellwegen beteiligen kann.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zugestimmt, nachdem sich der Bund künftig an der Förderung von Radschnellwegen beteiligen kann.
Der Kooperationspartner von BICICLI der "Verbund Service und Fahrrad (VSF e.V.)" begrüßt die Entscheidung des Bundesrats ausdrücklich. Dieser Beschluss hat neben der finanziellen vor allem auch eine psychologische Bedeutung: „Jetzt wird die herausragende verkehrspolitische Bedeutung von Radschnellwegen auch durch die Bundesebene anerkannt. Die Förderung von Radschnellwegen durch den Bund war eine zentrale Forderung des vivavelo Kongresses der Fahrradwirtschaft im April 2016."
Damit wurden in nur gut einem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Es ist davon auszugehen, dass die bereits im Haushalt des Bundesverkehrsministerium vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Mio. EUR nur ein erster Schritt sind. Der tatsächliche Bedarf ist deutlich höher, auch weil Nachfrage wie Bedarf und die aktuellen Umsetzungen an vielen Orten dies erfreulicherweise bereits heute belegen.
Gut ausgebaute und weitestgehend durchgängige Radschnellwege sind nachgewiesenermaßen das effektivste und effizienteste Instrument, die politisch gewünschte Verlagerung des Pendlerverkehr auf das Fahrrad zu unterstützen und damit auch für die Auotnutzer eine Staureduktion sowie für alle die Schadstoffbelastung zu verringern.
Mit dem vom Bundespräsidenten nun zur Unterschrift vorliegenden Gesetz ist auch die Zuständigkeitsdebatte geklärt, die der Bund der Steuerzahler im März 2017 geführt hatte, „weil der Bund dafür gar nicht zuständig“ sei. Mit dem Beschluss des Bundesrats dürften nun alle Juristen, Steuerzahler und Verkehrsteilnehmer ihren Frieden gefunden haben - und die Radler neue Wege einer schnelleren und sicheren Mobilität.