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Die Berliner Regierung hat ihr Mobilitätsgesetz am 4. August vorgelegt: Vorfahrt für Fahrradverkehr und ÖPNV. Nach Abstimmung wäre es zum 1.1.2018 in Kraft. In jeder Hinsicht ungewöhnlich.
Ein knappes halbes Jahr nachdem Vertreter der Fahrradlobby, des Senats und der rot-rot-grünen Koalition die Gespräche begonnen haben, liegt jetzt ein Entwurf für das erste deutsche Radgesetz vor. Neben dem rasendem Tempo und den Inhalten ist vor allem das Gesetzgebungsverfahren selbst ungewöhnlich: Die Verwaltung arbeitete von Beginn an mit der Zivilgesellschaft zusammen. In Zeiten des Mißtrauens in der Gesellschaft bezüglich der Zusammenarbeit von Automobil-Industrie und Politik ist dies ein bemerkenswerter Unterschied.
Und Berlin ist diesmal tatsächlich vorradelnder Vorreiter
Erstmals in Deutschland entsteht ein integriertes Mobilitätsgesetz, das sich also mehreren Verkehrsmitteln gemeinschaftlich widmet. Und das eigentlich Novum fällt aber eher PolitikwissenschaftlerInnen auf: Es sind Konfliktlösungsmechanismen entwickelt worden, die es dem Senat erlauben, zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsarten zu entscheiden. Und der Umfang ist ebenfalls beeindruckend: 50 Paragraphen.
Viele Beobachter sehen in der Geschwindigkeit und der Präferenz für umweltfreundliche Mobilitätsträger ein Erfolg für die vielen Aktivisten und das Team "Volksentscheid Fahrrad", die seit 2015 ein Radgesetz fordern.
Wenn das Gesetz eintreten sollte, steht die Arbeit erst noch an: Nicht nur die Definition der Radverkehrsnetze, die Radstreifenbreiten und andere Planungsdetails sind festzulegen, wofür nun Senat un Bezirke in der Verantwortung stehen, dass das Gesetzt im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße kommt.
Die Berliner Zeitung ätzt schon, dass das Gesetz ohne Politiker, die sich beherzt für den Radverkehr einsetzen, Makulatur bleiben würde. Dies mit Blick auf den Regierenden Oberbürgermeister, der sich in seiner eigenen Wohnstaße den Wegfall von acht Parkplätzen für Fahrradinfrastruktur beschwert haben soll.
Worum geht es im Mobilitätsgesetz konkret?
Ziel des Mobilitästgesetzes ist den Anteil im Radverkehr (Modal Split) bis 2025 von 15% auf 30% in Berlin zu verdoppeln. Die Vision der Stadt Berlin ist es bis 2050 klimaneutral zu werden.
— Sicherheitsaspekte: Das Mobilitäsgesetz bezieht sich hauptsächlich auf den Sicherheitsaspekt im Straßenverkehr mit der Vision Zero (Senkung der Verkehrstoten auf Null). Dazu sollen gefährliche Verkehrskreuzungen und Knotenpunkte für Radfahrer sicher umgestaltet werden.
— Ausbau des Radwegenetzes durch Schutzstreifen und getrennte Fahrradstreifen
— Explizit ausgewiesene Nebenstraßen als Fahrradstraßen
— 100km Schnellverbindungen.
— Im Baustellenbereich sollen Fahrradfahrer zukünftig besser berücksichtigt werden.
In Verknüpfung mit dem ÖPNV sollen 100.000 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen zur Verfügung stehen um die Intermodalität zu verbessern.
Die Haltestellen und Bahnhöfe sollen gemäß der EU-Richtlinien barrierefrei werden.
Busse sollen ein Vorrangsnetz erhalten.
Ungeklärt ist noch die gemeinsame Nutzung von sogenannten Umweltspuren, die sich bisher Fahrradfahrer und Busse teilen.
Angestoßen wurde der Prozess durch die Initiative Volksentscheid Fahrrad, die vor 18 Monaten ca. 100.00 Unterschriften sammelte und auf die Missstände in Berliner Radverkehr öffentlichkeitswirksam aufmerksam machte. Die Verwaltung setzt nun konzentriert Geld- und Personalmittel für den Radverkehr ein. Pro Bezirk sollen sich allein zwei Angestellte zukünftig um den Radverkehr kümmern.
Link zum Mobilittäsgesetz:
https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2017/08/Entwurf-Mobilit%C3%A4tsgesetz-August-2017.pdf