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1. deutsches Mobilitätsgesetz: Berliner Vorfahrt ÖPNV & Rad

BICICLI hat doch recht: »Berlin kann keine Flughäfen, aber Radwege - gesetzlich.« Die letzten Streitigkeiten innerhalb der Rot-Rot-Grünen sind beigelegt. Verabschiedung nun im Juni.

Nun also doch. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat ihren ´Streit um das geplante Mobilitätsgesetz mit einem Kompromiß beigelegt. Wie geplant soll nun auf der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause das Gesetz am 28. Juni verabschiedet werden.

Die SPD hatte vor zwei Wochen für alle Beteiligten überraschend den Wunsch vorgetragen, in dem Gesetz auch ein Kapitel zum stadtverträglichen Autoverkehr zu verankern.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass der Autoverkehr in der Präambel sowie in einem ohnehin bereits geplanten zweiten Teil des Gesetzes vorkommen wird. Aktuell sind allein 1,3 Millionen private Pkw in der Hauptstadt zugelassen. Ein eigenes Kapitel soll er indes nicht erhalten, vielmehr in den angedachten Kapiteln zum Wirtschaftsverkehr oder zur intelligenten Mobilität Erwähnung finden.

Der SPD sei wichtig, in einem umfassenden Mobilitätsgesetz auch den motorisierten Individualverkehr zu berücksichtigen. Und das in aller Deutlichkeit: Der Autoverkehr sei - so hieß es in einer Pressekonferenz - in der "heutigen Form nicht zukunftsfähig". Nun sollen Klarstellungen im zweiten Teil des Gesetzes erfolgen, wie die Stadt künftig mit Tempolimits, Fahrverboten und Parkraumbewirtschaftung umgehen will. Auch über eine City-Maut nach Londoner Vorbild sollte seiner Meinung nach diskutiert werden. Das schnellere Abschleppen von Falschparkern hätte bereits verankert werden können - auch für die Busspuren. Weiterhin wird die Fahrradstaffel der Berliner Polizei auf ganz Berlin ausgeweitet werden, nachdem die Zahl und Schwere von Unfällen mit Radfahrern in Mitte durch das Wirken der Beamten bereits habe gesenkt werden können.

Berlin will somit als erstes Bundesland das Miteinander von Autos, Fahrrädern, Bussen und Bahnen sowie Fußgängern gesetzlich regeln. So sollen einerseits mehr Menschen zum Umsatteln auf den öffentlichen Nahverkehr und das Fahrrad animiert und andererseits der Verkehr für alle sicherer werden. Das Vorhaben zählt zu den wichtigsten von Rot-Rot-Grün in dieser Legislaturperiode.

Der nun zur Beschlussfassung anstehende erste Teil des Gesetzes enthält vor allem Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und des Personennahverkehrs (ÖPNV). In einem zweiten Teil, der noch nicht ausgearbeitet ist, soll es dann um Fußgänger, intelligente Mobilität und den Wirtschaftsverkehr gehen.

Quellen: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/05/mobilitaetsgesetz-berlin-einigung-autos.html