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Förderung für gewerbliche Lastenräder startet am 10. Mai

Anträge können ab 14 Uhr über die Investitionsbank Berlin gestellt werden. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und dazu, welches Lastenrad für Sie das richtige sein kann.

Mit der Förderung von Lastenrädern sollen Berliner Unternehmen, selbstständig Tätige und Vereine bei ihrer Investition in platzsparende, geräusch- und emissionsarme Transportmöglichkeiten unterstützt und damit lärm- und umweltentlastende Wirkungen in Berlin realisiert werden.

Die Links zur Förderrichtilinie und zur Antragsstellung finden Sie ganz unten.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig im Sinne der Förderrichtlinie zur Anschaffung von in Berlin genutzten Lastenrädern ist der Kauf von neuen ein- oder mehrspurigen Lastenrädern, e-Lastenrädern so- wie zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängern. Grundsätzlich sind nur Gegenstände zuwendungsfähig, mit deren Beschaffung noch nicht begonnen wurde.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersummen belaufen sich auf 1.000 Euro für ein Lastenrad ohne Elektromotor, 2.000 Euro für ein Lastenrad mit Elektromotor und 500 Euro für einen Fahrradanhänger.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind in Berlin tätige Unternehmen, selbstständig Tätige und Vereine, die mindestens ein gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes Lastenrad, e-Lasten- rad oder einen zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhänger anschaffen (Kauf) wollen. Zudem müssen die Antragsteller einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?

  1. Nachweis der Antragsberechtigung und Vertretung (Registerauszug nicht älter als ein Jahr aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister bei eingetragenen Unternehmen, Vereinen etc.; Gewerbeanmeldung bei Einzelfirmen; Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (Bestätigung Steuerberater*in oder steuerliche Anmeldung beim Finanzamt) bei Freiberufler*innen)
  2. Vereine sind nicht per se antragsberechtigt. Hier wird der Nachweis einer gewerblichen oder gemeinnützigen Tätigkeit benötigt.
  3. Nachweis der Legitimation des Vertretungsberechtigten (Personalausweis; Reisepass mit Meldebestätigung; bei Nicht-EU-Ausländern Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels)
  4. Angebot für den Fördergegenstand (Lastenrad, E-Lastenrad oder Anhänger)

Wie wird der Antrag gestellt?

Den Antrag können Sie online über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der Investitionsbank Berlin (IBB) einreichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Kauf des Lastenrads bzw. Transportanhängers.

Was sind die Vorteile eines Lastenrades?

  • die Entlastung hochverdichteter städtischer Wohnquartiere von Kfz-basierten Wirtschaftsverkehren,
  • die Veringerrung von Lärm- und Schadstoffemissionen,
  • die Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • die Optimierung der Flächeninanspruchnahme sowie
  • die Unterstützung innovativer, umweltfreundlicher Mobilitätslösungen im urbanen Wirtschaftsverkehr.

Zur Senatsverwaltung mit Download der Förderrichtlinie

Zur Antragsstellung auf der Seite der Investitionsbank Berlin

Zu den Lastenrädern von BICICLI

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihr BICICLI Team