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Das Berliner Verwaltungsgericht beschließt Fahrverbote auf elf Streckenabschnitten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte für saubere Luft geklagt.
Das Fahrverbot soll demnach ab 1. April Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 treffen, wobei Ausnahmen für Anwohner und Handwerker zu prüfen sind. Fahrverbote würden in Berlin bis zu 200.000 Autos treffen, außerdem Fahrzeuge von Pendlern sowie Lastwagen. An vielen Stellen wird der Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid überschritten.
Betroffen sind bisher elf Abschnitte auf der Leipziger Straße, der Reinhardtstraße, der Brückenstraße, der Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt Moabit, der Stromstraße und der Leonorenstraße. Zudem müsse das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen prüfen. Die DUH wollte durchsetzen, dass Dieselwagen der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 aus dem Berliner S-Bahnring verbannt werden. Trotzdem sprach Jürgen Resch von der DUH davon, dass es ein "guter Tag für saubere Luft" sei.
In diesen Städten werden demnächst Fahrverbote verhandelt:
— Mainz: 24.10.2018
— Bonn und Köln: 08.11.2018
— Essen und Gelsenkirchen: 15.11.2018
— Darmstadt: 21.11.2018
— Wiesbaden: 19.12.2018
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