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31.07.2019

Bundeskabinett: Steuerpaket auch für Diensträder

Bundeskabinett beschließt Steuerpaket zur Förderung der E-Mobilität. Steuerprivilegien - E-Dienstwagen und auch das Dienstrad-Leasing - wurden bis 2030 verlängert. Erste Infos hier.

Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat neben

  • dem ermäßigten Steuersatz zudem eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge und
  • die Fortschreibung der Steuervorteile für das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber und
  • die Fortschreibung der Steuerbefreiung für Dienstfahrräder bis 2030 - für alle Radtypen (E-Bikes & normale Räder) im sog. Zusätzlichkeitsprinzip (zusätzlich zum Bestandslohn).

verabschiedet.

Hier der Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zum Download.

Ermäßigter Steuersatz seit Anfang 2019

Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge - und Diensträder - der halbierte Wertansatz und damit 0,5 Prozent. Diese Regelung war bis 2021 befristet und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen hieß es in einer dpa-Meldung, die um die Hälfte reduzierte Besteuerung des privaten Nutzungsanteils von Elektro-Dienstfahrzeugen habe bereits zu positiven Nachfrageeffekten geführt. «Jedoch bedarf es auch außerhalb des steuerlichen Bereichs weiterer Maßnahmen, um Elektromobilität zu fördern, wie vor allem den Ausbau der Ladeinfrastruktur», sagte Geschäftsführer Martin Vosseler.

Kritik von Opposition

Kritik an den Beschlüssen kam von der Opposition. „Mit seinem Gesetzentwurf ist Finanzminister Scholz kein großer Wurf gelungen. Scholz fehlt der Mut, die strukturellen Hemmnisse der Elektromobilität aus dem Weg zu räumen und beispielsweise ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer zu verankern. Stattdessen verheddert sich der Finanzminister in steuerlichen Details“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn.

Wie der Grünenpolitiker sagte, würden Verbesserungen für elektrische Dienstwagen nicht ausreichen, wenn im Gegenzug keine höheren Steuern für Spritschlucker fällig werden. „Die Bundesregierung muss die Dienstwagensteuer endlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge koppeln“, so Kühn.


Begrüßt wurde dies vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Dies gebe Unternehmen und Nutzern Planungssicherheit, erklärte der VDA. Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle. «Immer mehr Unternehmen und Fuhrparkmanager – aber auch die Dienstwagennutzer – entscheiden sich für ein Elektroauto, wie die Neuzulassungszahlen zeigen».