NEU: 8.30-10 Uhr Radabgabe
NEUE JOB-ANGEBOTE!!!
Das Bundesumweltministerium fördert ab 1. März 2021 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern sowie Mikro-Depots. Wir haben alle Infos zur E-Lastenrad-Richtlinie zusammengefasst.
Das BMU fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Die neuen attraktiven Förderbedingungen helfen Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.
Antragsberechtigt sind:
Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Als Spezialist für betriebliche und kommunale Fahrrad- und E-Bike-Flotten bieten wir allen Interessierten eine Produkt-Beratung sowie die Erstellung des für die Antragstellung notwendigen Angebots an.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Unterstützung bei der Antragserstellung oder ein aussagekräftiges Angebot brauchen unter kontakt@bicicli.de oder +49 (0) 30 863 99 609.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der BAFA telefonisch unter: 06196 – 908 1016 oder per Mail an: elr@bafa.bund.de.