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Berlin: Radwege statt Flughafen?

Deutschlands 1. Mobilitätsgesetz Deutschlands verabschiedet. Was wird genau geregelt? Warum kein Radverkehrsgesetz, sondern Auftakt für neues Miteinander der urbanen Mobilität?

"Das Mobilitätsgesetz läutet das Ende der autoprivilegierten Stadt ein"

So lässt sich die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos) am 28. Juni 2018 zitieren. Berlin stellt so die Weichen und Straßen um - für die Zukunft der urbanen Mobilität. Diese Zukunft müsse nach Einschätzung der Senatorin eine Antwort auf die Frage sein, wie man sich ein lebenswertes Berlin vorstelle: "Sind es wirklich die Blechlawinen im Stadtzentrum? Vollgeparkte Straßenränder?"

Nach Angaben der Landesregierung ist es das bundesweit erste Gesetz dieser Art. Verabschiedet wurde sein erster Teil, der sich auf den Radverkehr und öffentliche Verkehrsmittel konzentriert. Im zweiten, noch nicht ausgearbeiteten Teil soll es um den Raum für Fußgänger, intelligente Mobilität und Wirtschaftsverkehr gehen.

Auch Städte wie London, Paris und Moskau arbeiteten mit Hochdruck an neuen Verkehrskonzepten, sagte Günther. Die "schmutzigen und lauten" Pkw würden zunehmend aus dem Stadtbild verschwinden.

Ziele: 30% und Vision Zero und Abnahme der Emissionen des ÖPNV

Die Ziele sind vielschichtig: Erhöhung des Radverkehrs auf 30 Prozent am Gesamtverkehr - von derzeit gut 13 Prozent.

Sicherheit: Es sollen so weniger Menschen bei Verkehrsunfällen sterben oder verletzt werden wie möglich mit der "Vision Zero" (§ 10 Absatz 3).

Und die Umstellung auf alternative Antriebe und nicht-fossile Antriebsenergien des ÖPNV (§25 Absatz 10).

Was wird darin geregelt?

Es ist kein - wie von Befürwortern wie Kritikern oft verkürzt dargestellt - Radverkehrsgesetz. Es regelt erstmals das Miteinander von Autos, Fahrrädern, dem öffentlichen Nahverkehr und Fußgängern per Gesetz. Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Bausteinen und betrachtet alle Verkehrsmittel. Die einzelnen Elemente entstehen nach und nach. Sie ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine zukunftsorientierte Mobilität: Die ersten drei Bausteine beschreiben 1. allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele sowie 2. den ÖPNV und 3. den Radverkehr. Weiter geplant sind die Bausteine zu 4. Fußverkehr und 5. Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung und andere Zukunftsthemen). Das "Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept" wird in das Mobilitätsgesetz aufgenommen und eine wichtige Rolle spielen.

Was sieht das Gesetz konkret vor?

Für Radfahrer steht v.a. die Sicherheit bei dem Infrastrukturausbau auf den Straßen Berlins im Vordergrund. Für den öffentlichen Nahverkehr sind ebenfalls Neuerungen geplant.

  • Radweganlagen an allen Hauptverkehrsstraßen: ausreichend breite Radwege, auf denen sich Radfahrer gefahrlos überholen können, was insbesondere durch E-Bikes, schnellen Radlern und Genuss-Radlern bei zunehmenden Verkehr wichtiger wird. Diese Wege werden auch baulich von Strassen und Gehwegen getrennt.
  • 100 Kilometer Radschnellwege (§44 Absatz 2): Mindeslänge soll dabei möglichst 5 Kilometer betragen (§ 44 Absatz 2)
  • 100.000 neue Fahrrad-Abstellunganlagen: 50.000 an Stationen des ÖPNV und nochmals 50.000 im öffentlichen Raum. Es sind weiterhin neue Fahrradparkhäuser geplant. (§ 46 Absatz 5).
  • Umbau von gefährlichen Knotenpunkten: 20 innerhalb der nächsten 12 Monate und danach 30 pro Jahr (§ 21). Ziel ist die Reduktion der jährlich knapp 135.000 Unfälle in Berlin - was bedeutet alle 4 Minuten und einem Schwerverletzte alle vier Stunden sowie drei involvierte Kinder am Tag. 21% der Unfälle der Radfahrer sind durch falschfahrende Abbieger von Auto und Lastwagen verschuldet.
  • Ressoucen I: Es sind für 2018 und 2019 insgesamt 100 Mio. Euro für Ausbau-Investitionen eingeplant.
  • Ressourcen II: Bezirkliche Koordinationsstellen für Radverkehrsangelegenheiten: 2 hauptamtliche Stellen pro Bezirk werden bei der Planung und Umsetzung die Maßnahmen umsetzen.
  • Ressoucen III: Ausweitung der Fahrradstaffel der Berliner Polizei: Kontrolle der RadfahrerInnen soll in Zukunft in ganz Berlin unterwegs sein statt wie bisher nur im Bezirk Berlin-Mitte. (§21 Absatz 4)

  • Ausbau des Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln: und dies auch in den Außenbezirken der Stadt.
  • Emissionsfreiheit: Ab 2030 sollen die Busse des ÖPNV vollständig emissionsfrei fahren und so die Schadstoffbelastung in Berlin senken. (§ 25 Absatz 10)
  • Abschlepp-Vereinfachung von Falschparkern: gegen zugeparkte Busspuren und Straßenbahngleise wird für die Verkehrsbetriebe es nun per Gesetz einfacher vorzugehen: sie müssen künftig nicht mehr auf die Polizei warten, um Falschparker direkt abschleppen zu lassen (§23 Absatz 2).
  • Barrierefreie Ausbau der Haltestellen.
  • Ticketpreise: Menschen mit geringem Einkommen sollen künftig weniger bezahlen.

Wie verhält sich das Gesetz zum Autoverkehr und was bedeutet es für Autofahrer?

Der Autoverkehr ist bereits sehr umfassend in der Straßenverkehrsordnung, im Berliner Straßengesetz und in bundesweit geltenden Richtlinien geregelt. Die Rolle des Mobilitätsgesetzes ist damit als neues Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern entwickelt und auch den Radverkehr und den ÖPNV so gesetzlich zu regeln, wie es für den Automobilverkehr schon seit langem selbstverständlich ist.

Der Radverkehr erhält somit mehr Raum und wird an Standards angepasst, die für Autos seit Jahrzehnten gelten, beispielsweise, dass es ausreichend Stellplätze gibt. Künftig haben Radfahrer, Fußgänger und der ÖPNV Vorrang bei der Verkehrsplanung. Dadurch soll der Verkehr sicherer werden und gleichzeitig mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV oder das Fahrrad bewegt werden.

Wie entstand das Gesetz?

Die Initiative für das Gesetz kam "von der Straße", also der Zivilgesellschaft. Der "Volksentscheid Fahrrad" wollte ein Radgesetz durchsetzen und sammelte dafür mehr als 100.000 Unterschriften. Auch durch diese Initiative wurde der Radverkehr ein bestimmendes Thema im Berliner Wahlkampf 2016. Anschließend arbeitete die Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen das Gesetz aus, zur Zufriedenheit der Radinitiative: "Wir haben drei Jahre auf dieses Gesetz hingearbeitet und Deutschlands erstes Radgesetz bekommen. Damit wird Berlin eine Fahrradinfrastruktur wie Kopenhagen oder Amsterdam erhalten", erklärte Heinrich Strößenreuther, einer der Initiatoren des Volksentscheids Fahrrad. Der Verkehrsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat das Gesetz mit den Stimmen der Rot-Rot-Grünen-Regierungskoalition bereits angenommen, CDU, FDP und AfD stimmten geschlossen dagegen. Am 28. Juni 2018 wurde es vom Plenum des Abgeordnetenhauses verabschiedet.

Ist das Gesetz für andere Städte von Bedeutung?

Rechtlich gesehen nicht. Es gilt nur in Berlin. Der Volksentscheid in der Hauptstadt ist aber Anstoß für andere Städte geworden, die dem Beispiel folgen. So gibt es unter anderem in Hamburg, Köln, München oder Stuttgart Initiativen, die einen Bürgerentscheid für eine fahrradfreundliche Politik konkret anstreben. Und viele städtische Initiativen sind ebenfalls in der Prüfung.