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Kritik: E-Auto-Prämie & Dienstwagenbesteuerung

Bundesregierung mit Förderung von E-Autos und der E-Dienstwagenbesteuerung in Kritik - vom Bundesrechnungshof und der Rad-Branche. Aber was hilft wirklich?

Ende September will auch die Kanzlerin eine Richtung der Verkehrspolitik formulieren - nicht nur mit Blick auf die vergleichsweise folgenlosen Diesel-Gipfel, sondern auch auf die weitreichenden Fahrverbote in Frankfurt. Und diese Richtung erscheint tatsächlich nicht klar. Es hagelt Kritiken aus allen Richtungen.

Kritik des Bundesrechnungshofes:
1. Industrie-Lobby zu stark und
2. Personalaufwand der Prämien zu hoch

Die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos ist zum Kritikpunkt des Bundesrechnungshofs geworden: Die Ausgestaltung des Umweltbonus beim Kauf von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ist laut der Behörde zu sehr von der Industrie beeinflusst worden. Der Staat zahlt demnach zu viele Steuergelder und die Hersteller zu wenig eigenes Geld.

In seinem Prüfbericht schreibt der Bundesrechnungshof laut der Wochezeitung »Die Zeit«, dass die Unbefangenheit und Neutralität des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Pflicht seien. Diese sei aber bei der Gestaltung der Elektroautoprämie nicht gegeben gewesen — die Industrie habe zu großen Einfluss auf die Bundesregierung gehabt. Heißt: Der Steuerzahler wird zu sehr und die Autobauer zu wenig belastet.

Die ungleiche Aufteilung Prämie war allerdings nicht der einzige Kritikpunkt der Behörde: Für die Umsetzung der Kaufprämie ist zu viel Personal nötig. Zudem ist die Prämie laut den Prüfern unzureichend, um die Förderziele zu erreichen, nach denen bis Mitte 2019 immerhin 300.000 Neufahrzeuge mit rein- oder teilelektrischem Antrieb zugelassen werden sollen. Bislang wird die Prämie dafür zu selten genutzt — trotz des Umweltzuschuss von 4.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 3.000 Euro für Hybridfahrzeuge.

Kritik der Rad-Wirtschaft:
E-Auto-Dienstwagenbesteuerung ungerecht
0,5-Prozent-Regel auch für Dienst-Räder

Das Kabinett hat die von der Bundesregierung geplante Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen abgesegnt.

  • Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern - für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben.
  • Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Aus Sicht des Zweirad-Industrie-Verbandes ZIV sollte diese Förderung explizit auch auf Elektrofahrräder ausgedehnt werden. Es sei nicht nachzuvollziehen, »dass E-Bikes als Vorreiter einer neuen klimafreundlichen Mobilität von der Neuregelung nicht profitieren«. Der ZIV geht noch weiter: Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes sei weitaus besser als die von Elektroautos. Darum so der Verband: »Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten..

Auch die Leasing-Vermittlungsplattform Leaserad, die damals maßgeblich die Analogie des Dienstrad-Leasings zum Dienswagen-Leasing forcierten, stossen in dieses auch geschäftsträchtiges Horn: »Elektromobilität ist mehr als nur Elektroautos. (Elektro-)Fahrräder motivieren Menschen schon heute zum Umstieg auf ein nachhaltiges Verkehrsmittel. Daher muss das Fahrrad in diese Neuregelung einbezogen werden. Wir hoffen, dass Bundestag und Bundesrat die dringend notwendige Ergänzung vornehmen und das Dienstfahrrad dem Elektro-Dienstwagen gleichstellen. Wer Fahrverbote verhindern will, muss das Fahrrad im Alltag voranbringen.«

Seit dem Jahr 2012 gilt die sogenannte »1 %-Regel« zur Dienstfahrzeugbesteuerung auch für Fahrräder. Seitdem ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Die jetzt geplante Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen würde wiederum eine Ungleichbehandlung darstellen.

BICICLIs Position: Wegfall der komplizierten Dienstwagen-Analogie des Dienstrades
Emissionsbasierte Steuerprivilegierung arbeitgeberseitig gewährte Mobilitätsbudgets

Das Fahrrad wird ein zentraler Baustein der Urbanen Mobilitätswende sein. Das E-Bike wird für Pendler tatsächlich ein Umstiegsvehikel vom Auto. Die vom Bundesumweltministerium geförderte Studie »Pedelection« zeigt, dass Arbeitnehmer, die ein Elektrofahrrad gekauft haben, anschließend im Schnitt 62 Prozent der Kilometer ihres Arbeitsweges, die sie zuvor komplett mit dem Auto fuhren, mit dem Fahrrad zurücklegen.

Aber die aktuelle Förderpolitik und Steuerprivilegierung - sowohl bei Autos wie Rädern - funktioniert nicht mehr für eine Anreizpolitik.

(1) Mit den Kaufprämien für Elektro- und Hybridautos, für die 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und darüber hinaus werde das Auto bereits massiv gefördert. In dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung sind fast 2 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eingeplant.

(2) Das Dienstrad-Leasing - auch in seiner Klarifizierung seitens der Oberfinanzdirekton Ende 2017 - ist nicht geeignet für eine nachhaltige Anreizpolitik.

Die Gründe:
1. Komplexität des Modells der Brutto-Entgeltumwandlung, der 1%-Regelung für Privatnutzung sowie des Restwert-Ansatzes (inkl. Pauschalversteuerungen des geldwerten Vorteils).

2. Tarifbindung im Öffentlichen Dienst und vielen weiteren Tarifverträge aufgrund des Widerstandes der Gewerkschaften bezüglich der Brutto-Entgeltumwandlung.

3. Überprivilegierung des Steuervorteils für hohe Einkommen und hochwertige Räder - aufgrund der Steuerprogession.

Fazit: Wir brauchen eine emissionsbezogene, einfache Privilegierung der nachhaltigen Mobilität.