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Infrastrukturförderung: Sonderprogramm Radverkehr

1,46 Milliarden Euro Bundesmittel bis 2023 für Radverkehrsinfrastrukturprojekte im Sonderprogramm „Stadt und Land“. Alle Informationen hier.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit.

Mit diesem Sonderprogramm sollen Radfahrende nach Information des Ministeriums bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum. Dies gilt auch als Maßnahme des Klimaschutzprogramm 2030.

Was wird gefördert?

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen - auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr.

Wie wird gefördert?

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Wie wird beantragt?

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grundlage ist die Bereitstellung von Daten der Länder zum Unfallgeschehen, der Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.

Informationen

Die Verwaltungsvereinbarung im Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.bmvi.de/SonderprogrammStadtLand

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des BAG:
www.bmvi.de/bag-sonderprogramm-stadt-land