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08.11.2019

Klimapaket: E-Dienstfahrzeuge 2020 nochmals begünstigt

BICICLI-Dienstrad-Nutzer könnten steuerlich profitieren. Bundestag beschließt Steuervorteile für Privatnutzung (0,25%-Regel). E-Cars starten, Diensträder werden folgen. Hier die Details.

Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für E-Dienstfahrzeuge

Mit dem aktuellen Jahressteuergesetz hat der Bundestag eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzte wie für private Nutzung überlassene E-Fahrzeuge beschlossen. Der Bundesrat hat hierzu noch seine Zustimmungspflicht - auf seiner nächsten Sitzung.

Aus dem Beschluss ergeben sich steuerliche Vorteile bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs. Konkret: Angestellte müssen den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit faktisch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern - statt wie früher bisher mit 1 Prozent bzw. seit diesem Jahr mit 0,5 Prozent.

Ab wann gilt dies für wen und wie lange?

  • Ab wann? Die Neuregelung ist Teil des im September von der Großen Koalition beschlossenen Klimaschutzprogramms. Es tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.
  • Für wen? Es gilt für alle E-Autos und die sogenannten S-Pedelecs (E-Bikes mit Trittunterstützung bis 45 km/h). Für die die Nutzer herkömmlicher - und nochmals emissionsloseren - Fahrräder und E-Bikes (Motorunterstützung bis 25 km/h) muss – wie bereits im Frühjahr 2019 bei der 0,5 % Regel der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden.
  • Wie lang? Die Verlängerung der ursprünglich bis 2021 befristeten Förderung geht nun bis zum Jahresende 2030 - also zehn Jahre. Damit haben Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter*innen auf ein Jahrzehnt Planungssicherheit - es sei denn die Steuerregelung wird nochmals grundsätzlich angefasst, z.B. nach klimaschützenden und emissionsabhängigen Mobilitätsbudgets, für die BICICLI auch im politischen Berlin wirbt.
  • Zusätzlichkeitsprinzip: Langfristig kalkulieren können nun auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiter*innen das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen - und dies vollkommen steuerfrei für die Privatnutzung bei den Mitarbeiter*innen. Die vollständige Steuerbefreiung für diese Variante der Dienstradüberlassung im Zusätzlichkeitsprinzip wurde ebenfalls bis Jahresende 2030 verlängert.

FAZIT: Günstiger, länger und verfahrenssicherer - für den Klimaschutz.

Stellungnahme und Einschätzung der BICICLI-Geschäftsführung

„BICICLI hatte bereits vor gut 11 Monaten bei Bundesrat und dem Finanzauschuss des Bundestages angerufen und die logische Anpassung auf normale Fahrräder angefragt. Diese ist zum Frühjahr erfolgt. Wir gehen daher auch dieses Jahr davon aus, dass die neue 0,25 %-Regel für alle - also auch die emissionslosesten - Diensträder gilt und durch die Länder der Erlass überarbeitet wird." führen Martha Wanat und Prof. Dr. Stephan A. Jansen aus und freuen sich für Ihre Kunden: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber, die an ihre Klimaneutralität des Unternehmens arbeiten und hier vor allem bei der emissionsstärksten Pendlermobilität ansetzen. Denn: Angestellte, die ein BICICI-Dienstrad per Gehaltsumwandlung beziehen, sparen im Vergleich zum Direktkauf nun bis zu 4 Prozent zusätzlich und somit bis zu 45 Prozent."