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Dienstrad: Im Klimapaket 2020 nochmals begünstigt

Länderfinanzbehörden haben weitere Steuer-Erleichterung beschlossen: Geldwerte Vorteilsbesteuerung für Privatnutzung halbiert - nur noch bei 0,25%. Alle Details hier.

Fast genau ein Jahr nach Einführung der sogenannten 0,5 %-Regel fördern die obersten Finanzbehörden der Länder Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung steuerlich ermeut stärker - wie bereits im BICICLI radar am 8. November 2019 prognostiziert:

0,25% Regel in 2020 für alle BICICI-Diensträder ab 1.1.2019

Für alle nun überlassenen Diensträder viertelt sich formal ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis), nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung pauschal mit 1% berechnet wird und somit rechnerisch eine neue 0,25 Prozent-Regel gilt.

Der Erlass sagt aus, dass die Anwendung der „0,25%-Regelung“ auch für BICICLI-Diensträder gilt, die ab 1.1.2019 überlassen worden sind. Das bedeutet, dass Räder, die ab 1.1.2019 überlassen worden sind, in 2019 mit 0,5% zu versteuern waren und ab 1.1.2020 mit 0,25% zu versteuern sind.

Beispielrechnung: die neue 0,25 %-Regel

Ein Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter ein BICICLI-Dienstrad im Wert von 3.000 Euro (Bruttolistenpreis) zur Verfügung, für das dieser einen Teil seines Bruttogehalts wandelt. Für die private Nutzungsmöglichkeit entsteht dem Angestellten ein sogennannter »geldwerter Vorteil«, der weiterhin monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern ist.

Neu ist die Viertelung der Bemessungsgrundlage ab 2020 viertelt sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss nur noch ein Viertel von 3.000 Euro, abgerundet auf volle Einhundert, also 700 Euro, mal 1 Prozent = 7 Euro pro Monat versteuern, was faktisch einer 0,25-Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent spart der Mitarbeiter im Vergleich zur bisherigen 0,5 Prozent-Regel in 36 Monaten rund 100 Euro zusätzlich zu der jetzigen EInsparung. Die maximale Ersparnis durch Leasing gegenüber dem Kauf, abhängig von Gehalt und Steuersatz, kann sich so auf 40 Prozent erhöhen - vollkaskoversichert zahlbar in 36 Monatsraten.

»Das Klimapaket stellt E-Autos mit Fahrrädern gleich.«

"Die schnelle Reaktion der Länderfinanzbehörden zeigt: das Klimapaket kann nicht nur für E-Autos gelten, sondern ist als Förderung zur wirklich nachhaltigen Mobilität zu verstehen“, so die BICICLI-Geschäftsführung. „Alle Diensträder in 2020 können im Vergleich zum klassischen Kauf mit einer nochmals zusätzlichen Ersparnis von durchschnittlich drei Prozentpunkten rechnen - insgesamt bei BICICLI bis zu über 40% insgesamt.“
Der BICICLI-Vorteilsrechner hat diese Änderung schon angepasst.

»Aber grundsätzliche Umstellung auf emissionsbasierte Privilegierung jetzt relevant.«

Diese nun schon jahresweise reduzierten Bemessungsgrundlagen könnten einen Weg zeigen, der nicht mehr die Verkehrsmittel, sondern die Mobilitätsart in den Vordergrund stellt. BICICLI diskutiert hier das sogenannte Mobilitätsbudget, dass für Sharing, ÖPNV, Räder etc. flexibiler gefördert werden könnte. Andere Länder haben zudem Regelungen, in denen das Rad alle paar Jahre auch als Werbungskosten für die nachzuweisende Pendelei privilegiert wird, ohne Arbeitgeber und Brutto-Entgeltumwandlung, die zudem für die tarifgebundenen und kommunalen Unternehmen zumeist nicht anwendbar ist.

QUELLE:

Erklärung des Bundesfinanzministeriums: Steuererlass.