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15.06.2024

Straßenverkehrsgesetz (StVG) novelliert

Länder und Kommunen: mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort.

Koalitionsvertrag erfüllt

Der Koalitionsvertrag hatte es versprochen. Dann war es vorerst gescheitert. Und nun doch der Durchbruch.

Im Koalitionsvertrag steht: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Im Straßenverkehrsgesetz werden für die Bundesregierung neue Möglichkeiten geschaffen, künftig auch Verordnungen zu erlassen, die der Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes, dem Schutz der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung dienen.

Die Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden, die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden – das haben Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss klargestellt und am 14. Juni 2024 beschlossen.

Ländern und Kommunen werden damit weitere Entscheidungsspielräume eröffnet. Diese Spielräume werden durch eine Weiterentwicklung der Straßenverkehrs-Ordnung in konkreten Regelungen zur Anwendung vor Ort umgesetzt.

Die Änderungen

  • flexiblere Anordnung von Bewohnerparken dort, wo Parkraummangel droht oder bereits besteht. Hier sollen die zur Verfügung stehenden Parkflächen künftig leichter - vollständig oder zeitlich beschränkt - für Anwohner und sonstige Berechtigte reserviert und entsprechend gekennzeichnet werden können;
  • erleichterte Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienbusse und befristet zur Erprobung neuer Mobilitätsformen (wie zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge);
  • Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr;
  • erleichterte Tempo-30-Regelungen an Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Mehr Flexibilität für Kommunen bei Busspuren und Radwegen sowie Bewohnerparkplätzen seien "aber kein Freibrief für neue Tempo 30 Strecken", wie die Bundesregfierung selbst kommuniziert.