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27.07.2021
Aktuelle Bundesregierung hat kein Interesse. Kommunen seien verantwortlich. Noch verbleibende Anbieter wickeln ab, fusionieren und wollen selbst reguliert werden. Was ist da los?
Die Bundesregierung legt keinerlei Ambitionen an den Tag, Sharing-Angebote für ein attraktiveres Nahverkehrsangebot nutzbar zu machen. Das war die Erkenntnis von Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN. Seine Kleine Anfrage von 22 Fragen blieb weitgehend unbeantwortet seitens Bundesregierung.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht überraschend, da doch in den urbanen Zentren der Verdrängungswettbewerb, die kosten Bürgersteignutzung, der Mikromobilitäts-Müll sowie auch die von Nutzer*innen in Flüssen entsorgten eScooter und eBikes ernsthafte ökologischen Gefahren auslösen, wie gerade in Köln und anderen Großstädten beobachtet.
Die Deutsche Bahn Tochter Connect ist selbst aktiv, und damit auch der Bund. Es ist einer der ältesten und etabliertesten Anbieter in der Sharing-Branche.
Die Antwort ist formal: "Jede Kommune ist selbst dafür verantwortlich." Kommunen fehlt jedoch beispielsweise ein Rechtsrahmen, um Angebote sinnvoll nutzen und konzeptionell in den ÖPNV integrieren zu können.
Mittlerweile schade diese Situation auch den Anbietern, so dass aus der Branche selbst Regeln gefordert werden.
Neun Firmen haben Januar 2021 - nicht zu früh muss man wohl sagen - die »Plattform Shared Mobility« gegründet, in der die E-Scooter-Verleiher Bird, Dott, Lime, Tier, Spin und Voi sowie die Carsharing-Anbieter Miles, Share Now und Weshare vertreten sind.
Die Unternehmen wollen in dem Verband »zukünftig ihre Belange stärker gemeinsam vertreten und kommunizieren, um so weiter an Gewicht in der öffentlichen und politischen Diskussion zu gewinnen«. Gleichzeitig gehe es darum, für Politik und Medien einen weiteren zentralen Ansprechpartner beim Thema Shared Mobility zu etablieren. Der Verband will auch neue Studien und Untersuchungen anstoßen. Das könnte angesichts der hauptsächlich touristischen Verkehre und deren Pandemie-Anfälligkeit, der negativen Emissions-Effekte bei Fussverkehren sowie den Unfallstatistiken etc. Sinn ergeben. Denn Unternehmen und Wohnungsquartiere können mit stationsgebundenen Angeboten auf den Erfahrungen aufsetzen, wenn die Private Equity-finanzierten Modelle wieder verschwinden werden.
Für eine bundesweite Regulierung von Sharing-Angeboten haben die GRÜNEN im Juni 2021 eine Sammlung an Vorschlägen im Bundestag vorgelegt. Das ist sicher auch für die CSU interessant, deren Digital-Staatsministerin, die es vermutlich aufgrund eines wirkungsmächtigen MInisteriumszuschnittes nicht mehr brauchen wird, gerade die Nicht-Notwendigkeit der Partei im Tagesspiegel formulierte, weil es nun ja alle verstanden haben.
Link zur Kleinen Anfrage:
Link zum Sharing-Antrag beim Bundestag