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16.07.2019

Radwege-Förderung für Kommunen & Unternehmen

Bundesumweltministerium fördert Modellprojekte für Radverkehr bis 10 Mio. Euro. Antragsberechtigt? Städte, Gemeinden, auch Vereine & Unternehmen. BICICLI hilft: Beratung für Antragsbündnisse.

Was wird gefördert?

Investitionen mit Modellcharakter für die radverkehrsfreundliche Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur (wie Stellplätze mit Ladestationen für Pedelecs und Lastenräder) sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Welche Kriterien sind wichtig?

Die Modellhaftigkeit der Leuchtturm-Projekte soll sich auszeichnen durch folgende Kriterien:

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen

  • erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Vorhaben
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz

Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.

Art und Höhe der Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch 200.000 Euro und maximal zehn Millionen Euro.

Finanzschwache Kommunen können eine höhere Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten. Von Unternehmen wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent erwartet.

Wie geht das Verfahren?

Zur Beurteilung der Projektvorhaben müssen die Projektskizzen vom 1. August bis 31. Oktober über das Antragssystem easy-Online beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Wir helfen gern bei Anträgen

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Antrag einreichen wollen - insbesondere bei einem kooperativen Modell in Kiezen/Stadtteilungen bzw. unternehmensübergreifend.