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13.05.2021

Analyse Klimaschutzgesetz 2.0: Der Verkehrssektor

Karlsruhe und Wahlkampf machen es möglich: Symbolpolitik, Verschiebung der Arbeit und Kosten auf die nächste Regierung - oder was ist wirklich drin? Erste Sektorenanalyse Verkehr.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es in einer Formulierung untergebracht, was es zu vermeiden gilt: "Intertemporale Freiheitsbeschränkung". Übersetzt: Wir können aufgrund heutiger Unterregelung nicht heute zuviel Emissionen vornehmen, die der nächsten Generation die Emissionsfreiheit in den Jahren nach 2030 teilweise bzw. vollständig nehme.

Zwei Wochen später war es im Kabinett durch und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) rechnete selbst nicht damit, wie sie in der Pressekonferenz freimütig zugab. Deutschland soll nun schon bis 2045 klimaneutral werden, nicht erst 2050. Und bis 2030 sollen die klimaschädlichen Emissionen nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent unter den Wert von 1990 sinken.

Klingt ambitioniert, ging sehr schnell und ist noch weitgehend unklar. Denn das neue Gesetz enhält kaum Vorgaben, die die Regierung auf den letzten Metern noch binden würden. Umso mehr Arbeit bekommen ihre Nachfolger*innen. Und genau so sieht es das Klimaschutzgesetz vor: Gesteuert wird erst, wenn die Klimaziele nicht erreicht wurden. Dazu bricht es die Klimaziele auf einzelne Sektoren der Wirtschaft herunter.

Grafik mit wesentlichen Inhalten des Klimaschutzgesetzes 2021, Details in der Bildbeschreibung

Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine Erklärung zum „Klimapakt Deutschland“

Tiefenanalyse im Verkehrssektor

BICICLI und MOND nehmen hier eine erste Einschätzung vor - auf Basis der aktuellen Zahlen und dem, was bereits heute bekannt ist.

Konkret: Bereits im kommenden Jahr 2022 dürfen noch 139 Millionen Tonnen CO2 im Verkehr emittiert werden. Das sind zum vor-pandemischen Jahr mit in 2019 166 Millionen Tonnen weniger. Ergo: Gut 1/6 weniger Emission - in nur einem Jahr. Der nächste Verkehrsminister bzw. die nächste Verkehrsministerin dürfte damit - nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung - gleich eine ordentliche Zielverfehlung auf den Tisch bekommen. Und das, so will es das Gesetz, zwingt zum Handeln.

Instrumenten- & Maßnahmen-Check Verkehr

Angesichts dieser sehr schnellen Wirkungsnotwendigkeit müssten die Instrumente so entwickelt werden, dass vor allem mit Freiheitsbeschränkungen der emittierenden Individual-Mobilität dies erreicht wird, um zu Verhindern, dass sich künftige Generationen in keinem "Klima-Lockdown“ wiederfinden.

Die genauen Maßnahmen der Regierung werden sich in den nächsten Wochen entscheiden. Im kommunizierten Beipackzettel »Klimapakt Deutschland« vom 12. Mai 2021 war die Formulierung noch hochabstrakt:

Konzertierte Aktion klimafreundliche Mobilität mit Ländern, Kommunen, Industrie und Energiewirtschaft zur Beschleunigung des Flottenaustauschs. Dazu gehören: Fortschreibung der CO2-Flottengrenzwerte auf Basis der Beratungen der Konzertierten Aktion Mobilität (Booster für Ladeinfrastruktur), die CO2-Differenzierung der KFZ-Steuer und der Ausbau der Schieneninfrastruktur (Bahn, ÖPNV).

Eine erste Auswahl der naheliegeden Maßnahmen, die diskutiert werden müssen:

  • CO2-Differenzierung der KFZ-Steuer
  • Verbot Neuzulassung Verbrenner-KfZ: 2030 auch auf Basis der bereits bestehenden EU-Grenzwerte
  • Autofreie Innenstädte - mit Ausbau elektrifziertem ÖPNV und Radwege- und Fusswegeinfrastruktur
  • Verbot von innerdeutschen Flugreisen (für die entsprechende Bahnverbindungen bestehen) bzw. massive Verteuerung (analog Frankreich)
  • Tempolimit 120 km/h
  • Deutlicher Ausbau der regenerativen Energien durch den post-fossilen starken Anstieg des Strombedarfs
  • Lieferketten und ökologische Wirkungen (v.a. Wasser) bei der Rohstoff-Generierung für Batterie-Technologien (Bundesverfassungsgerichts-Urteil sieht explizit vor, dass für andere Länder keine Anreize gesetzt werden dürfen, den Klimaschutz zu unterlaufen).


Konkrete Handlungsfelder

  • Infrastruktur-Politik: Schiene, Wasserwege und Ausbau wie Ertüchtigung der Radwegeanalysen, Parkierungen und damit Neuzonierung des öffentlichen Raums.
  • Arbeitgeber: Klimaneutrale Flotten- und Pendlerverkehre
  • Logistikbranche: Klimaneutrale Zustellungen (City Hubs und letzte Meile)
  • Immobilienentwickler: Klimaneutrale Entwicklungen von Mobilitätskonzepten v.a. im Bereich Wohnungsbau und Bürofläche.
  • Öffentliche Beschaffung: Schattenpreis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Auftragsvergabe - z.B. Flotten- und Dienstwagen.