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E-Scooter: Verwirrung oder Entlastung?

Am 15. Juni ist die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Kraft getreten. Über das Dienstrad-Pogramm können Tretroller aus deutscher Produktion bei BICICLI geleast werden.

Nach Inkrafttreten der heftig umstrittenen Verordnung wird sich nun in naher Zukunft Zeigen, ob Kund*innen die E-Tretroller im Großen Stil annehmen und diese zu der gewünschten Entlastung im Stadtverkehr beitragen oder die Deutschen ihre Skepsis beibehalten und die Roller zu tausenden ungenutzt stehen bleiben werden.

Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Tüv-Verbands ergab, dass 56% der 1001 Teilnehmenden sich nicht vorstellen können, E-Tretroller zu nutzen. Tendenziell zeige sich eine größere Akzenptanz bei Jüngeren und bei Männern. Die Frage, wo die Roller gefahren werden sollten, beantworteten die meisten Teilnehmenden mit Radwegen (82)%, gefolgt von auf der Straße (22%) und Gehweg (11%).

Was muss beim Kauf oder beim Fahren beachtet werden?

E-Tretroller müssen über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie Licht, Seitenreflektoren, Bremslicht, Schlusslicht und eine Klingel verfügen.

Das Befahren von Gehwegen ist für die Roller tabu. Falls kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist, darf auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist die Maximalgeschwindigkeit auf 20km/h festgesetzt.

Ein Führerschein wird für Fahren nicht benötigt, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Vorgeschrieben ist eine Versicherungsplakette, die als Nachweis für eine Haftpflichtversicherungam Fahrzeug kleben muss.

In den Markt werden nun viele Unternehmen mit Tretrollern im Sharingmodell schwemmen, deren Kalkulationen nur eine kurze Lebensdauer der E-Scooter einplanen.

Qualitätsscooter aus deutscher Produktion und Fahrradtechnologie – z.B. von Egret und Metz – sind ab sofort mit Vollkasko- und Mobilitätsgarantie bei BICICLI wie Mitarbeiter-Diensträder mit Brutto-Entgeltumwandlung leasbar.

Quellen: Welt.de, tz, rbb