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Baden-Württemberg: Rad-Mitnahme in Zügen kostenlos

Diesel-Skandale, Feinstaub-Alarme, Abhängigkeit vom Verbrennungsmotor. Nun weht Wind der Veränderung: Kostenlose Radmitnahme im Regionalzug.

Im sogenannten Schienenpersonennahverkehr Baden-Württembergs ist die Fahrradmitnahme ab sofort fast durchgehend kostenlos. Einschränkungen bestehen allerdings in der Pendlerzeit vor 9 Uhr.

„Fahrrad und Bahn sind wichtige Bausteine für die Mobilität der Zukunft. Je einfacher die Regelungen sind, umso eher werden die Vorteile von Fahrrad und Bahn kombiniert“, erklärte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann. „Unser Ziel ist es daher, die bisher in den einzelnen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlichen Regelungen für die Fahrradmitnahme zu vereinheitlichen.“ 

Zusätzliche und vergrößerte Mehrzweckabteile in den Regionalzügen sollen mehr Platz für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwägen schaffen. Das Land Baden-Württemberg fördert zudem den weiteren Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen. 

Welche Typen von Fahrräder in den Zügen mitgenommen werden dürfen, ist nun ebenfalls geregelt. Außer für konventionelle Räder gilt dies für Pedelecs und E-Bikes. Falls ausreichend Platz ist, dürfen auch Tandems, Fahrradanhänger, Liege- oder Dreiräder kostenlos im Zug mitfahren. Bei Kapazitätsengpässen, etwa an Sommerwochenenden bei plötzlichen Gewittern, gebe es jedoch für Fahrräder insgesamt keine Mitnahmegarantie.

Zur Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit dem ADFC-Landesverband ein online abrufbarer Übersichtsflyer erstellt, der allgemeine Hinweise sowie eine Übersichtskarte zu den Nahverkehrsstrecken des Landes und ggf. abweichenden Regelungen enthält.

Für die schwäbischen und badischen RADAR-Leserinnen: Ausnahmen gelten in den regionalen Verkehrsverbunden Freiburg, Waldshut, Hegau-Bodensee, Rottweil und Tuttlingen (Tuticket).