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Endlich legal über rot: Grüner Pfeil nur für Radfahrer

Ein grüner Pfeil nur für Radfahrer? Eine StVZO-Änderung ist angedacht. Nach Belgien, Frankreich und Niederlanden wird es nun auch in neun deutschen Städten getestet.

Die sogenannte Grünpfeilregelung im Straßenverkehr kennen wir schon länger - vor allem in Ostdeutschland. Sie besagt mit dem passenden Schild, dass man trotz roter Ampel rechts abbiegen darf. Nicht selten ist genau das ein Problem für geradeausfahrende Radfahrer.

Jetzt testet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einem Pilotprojekt eine mögliche Grünpfeilregelung, die ausschließlich für den Radverkehr gedacht ist.

Grüner Pfeil für Radfahrer

Bisher gibt es die Grünpfeilregelung nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße. Mit einer angedachten StVO-Änderung könnte sie auch auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie auf baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgeweitet werden. In neun Städten wie beispielsweise Bamberg, Köln, Leipzig und Stuttgart wird eine Grünpfeilregelung geprüft, die auf den Radverkehr beschränkt ist.

An Ampeln könnten in Zukunft Schilder mit dem Grünen Pfeil angebracht sein, die mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ ergänzt sind. Radfahrer dürfen dann - im Gegensatz zu Autos - auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Wichtig ist, dabei kurz anzuhalten und den Verkehr zu prüfen.

Bisherige Regelung für Autos & Rad: Mehr Unfälle, kein Zeitgewinn

Bisher gab es die Grünpfeilregelung für die rechte Fahrbahn einer Straße, sie galt also für Auto- und Radfahrer gleichermaßen. Diese Regelung ist allerdings umstritten. Zum Einen gibt es an solchen Kreuzungen mehr Unfälle, zum Anderen ist der Nutzen gering. Die Unfallforschung der Versicherer zeigten in einer Studie auf, dass der Grünpfeil für Autofahrer „rein objektiv betrachtet ein überflüssiges Verkehrszeichen“ ist, weil der Effekt in der Regel direkt bei der nächsten Ampel verpufft.

Der Pilotversuch soll nun zeigen, ob eine Beschränkung der Regelung auf den Radverkehr die Verkehrssicherheit erhöht. Dafür werden die Grünpfeile an den Kreuzungen der neun Städte mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ versehen. Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO entsprechend angepasst wird.