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08.11.2019
BICICLI-Dienstrad-Nutzer könnten steuerlich profitieren. Bundestag beschließt Steuervorteile für Privatnutzung (0,25%-Regel). E-Cars starten, Diensträder werden folgen. Hier die Details.
Mit dem aktuellen Jahressteuergesetz hat der Bundestag eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzte wie für private Nutzung überlassene E-Fahrzeuge beschlossen. Der Bundesrat hat hierzu noch seine Zustimmungspflicht - auf seiner nächsten Sitzung.
Aus dem Beschluss ergeben sich steuerliche Vorteile bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs. Konkret: Angestellte müssen den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit faktisch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern - statt wie früher bisher mit 1 Prozent bzw. seit diesem Jahr mit 0,5 Prozent.
FAZIT: Günstiger, länger und verfahrenssicherer - für den Klimaschutz.
„BICICLI hatte bereits vor gut 11 Monaten bei Bundesrat und dem Finanzauschuss des Bundestages angerufen und die logische Anpassung auf normale Fahrräder angefragt. Diese ist zum Frühjahr erfolgt. Wir gehen daher auch dieses Jahr davon aus, dass die neue 0,25 %-Regel für alle - also auch die emissionslosesten - Diensträder gilt und durch die Länder der Erlass überarbeitet wird." führen Martha Wanat und Prof. Dr. Stephan A. Jansen aus und freuen sich für Ihre Kunden: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber, die an ihre Klimaneutralität des Unternehmens arbeiten und hier vor allem bei der emissionsstärksten Pendlermobilität ansetzen. Denn: Angestellte, die ein BICICI-Dienstrad per Gehaltsumwandlung beziehen, sparen im Vergleich zum Direktkauf nun bis zu 4 Prozent zusätzlich und somit bis zu 45 Prozent."