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23.10.2023

Reformiertes Straßenverkehrsgesetz

Kann die Ampel doch Kompromisse? Gerade beim Straßenverkehrsgesetz würde es ja passen: Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Überblick. Was ändert sich ab 2024 und ist die Radlobby zufrieden?

Reformiertes Straßenverkehrsgesetz: Was ändert sich ab 2024?

Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird auf Grundlage des StVG erlassen. Das im Kern aus den 1950er-Jahren stammende StVG war aus Sicht vieler Expertinnen und Experten vor allem als Gesetz zur Förderung und Privilegierung des Kfz-Verkehrs gedacht. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist also das zentrale Gesetz, das die Ziele, die Rechtsgrundlagen und die Zuständigkeiten für den Straßenverkehr in Deutschland regelt. Es wurde nun am 20. Oktober 2023 vom Bundestag beschlossen und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das reformierte StVG bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die sowohl die Verkehrsteilnehmer als auch die Verkehrsbehörden betreffen.

Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

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Synopse erstellt mit ChatGPT 4.

Auch die Radwirtschaft begrüßt die Änderung als Chance zur Entwicklung von mehr Radverkehr, mehr aktiver Mobilität und lebenswerteren Städten.

Auf dieser Grundlage wurde in den Regelungen des Straßenrechts die „Flüssigkeit und Leichtigkeit“ des Kfz-Verkehrs immer wieder über andere wichtige Anliegen gestellt, sogar über die Verkehrssicherheit (v.a. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Kommunen, die ihre Verkehrsflächen anders gestalten wollten, scheiterten immer wieder vor Gericht.

Mit der jetzt vorgenommenen Änderung wird vor allem die Verkehrssicherheit gestärkt. Um dies noch mehr zu unterstreichen, wäre aus Sicht des Radlobby eine Verankerung der Vision Zero wünschenswert. Zusätzlich erhalten die Kommunen deutlich mehr Gestaltungsspielraum, weil ihnen künftig im Straßenrecht Antragsrechte für Umgestaltungen gegeben werden müssen. Bislang hatten die Kommunen solche Rechte nicht.

Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV kommentiert: „Jahrzehntelang hatten die Kommunen immer wieder massive Probleme, wenn sie ihre Straßen und Plätze nicht nur für das Auto gestalten wollten. Das kann jetzt anders werden. Deswegen ist diese Gesetzesänderung in allererster Linie ein Erfolg für die Kommunen – und es war auch vor allem der Druck der Kommunalpolitiker aller Parteien, der die Änderung erwirkt hat.“

Auf der Grundlage des neuen Straßenverkehrsgesetzes wird derzeit auch eine Reform der untergeordneten, aber für die Praxis wichtigen StVO diskutiert.