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07.10.2026
5.000 bis 60.000 Euro Förderungen für Betriebliche Mobilität - mit Unterstützung & Umsetzung von BICICLI Solutions & MOND bis 31.12.26 beantragen. Melden Sie sich.
Das Förderungsprogramm für Betriebliche Mobilität vom Verkehrsministerium und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) bis Ende 2026 verlängert.
MOND & BICICLI unterstützen KMU bei betrieblicher Mobilität. Meldet Euch. Von Beratung bis Wartung.
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Mit der Kampagne „mobil gewinnt“ fördert das Bundesministerium für Verkehr betriebliche Mobilität in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des Förderprogramms
Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz bis 10 Millionen Euro) können bis zu 60 Prozent der Ausgaben fördern lassen. Für mittelgroße Firmen (bis 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro) liegt der Anteil bei maximal 50 Prozent.
Im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) können KMU ab sofort wieder Förderanträge in den bestehenden Förderaufrufen „Initialförderung“ und „Breitenförderung“ stellen. Die Fördermittel sind für die Umsetzung von Vorhaben im Jahr 2027 vorgesehen.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich ab sofort bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist für Förderanträge) bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), für eine Förderung bewerben.
1. Initialförderung – Qualifizierte Erstberatung für Mobilitätskonzepte
Die Initialförderung richtet sich an KMU, die bislang keine oder nur geringe Erfahrungen im Mobilitätsmanagement haben. Gefördert wird eine umfassende Erstberatung, bestehend aus einer Bestandsaufnahme und der Entwicklung eines maßgeschneiderten, nachhaltigen Mobilitätskonzepts. Ziel ist es, Unternehmen den Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu erleichtern und eine solide Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater wie MOND und BICICLI Cycling Solution erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ gelistet sind.
2. Breitenförderung – Umsetzung von Standardmaßnahmen
Die Breitenförderung richtet sich an KMU, die konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements auf Grundlage eines bereits vorliegenden Mobilitätskonzepts umsetzen möchten. Gefördert werden unter anderem der Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, den Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Mobilitätsaktionstage, die dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Voraussetzung für die Breitenförderung ist, dass die beantragten Maßnahmen aus einem Mobilitätskonzept hervorgehen. So kann beispielsweise ein Mobilitätskonzept die verstärkte Nutzung von Lasten-Pedelecs anstelle von Pkw vorsehen. Mit der Förderung soll eine breite Wirkung in der Unternehmenslandschaft erreicht und langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten angestoßen werden. Die förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.
Alle Informationen rund um die Förderaufrufe sowie begleitende Hinweise zum Förderprogramm und zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Internetseite der Initiative „mobil gewinnt“ unter:
www.mobil-gewinnt.de/Initialfoerderung
www.mobil-gewinnt.de/Breitenfoerderung
Internetseite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).